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Samstag zählt bei Fälligkeit der Mietzahlung nicht als WerktagMittwoch, den 14. Juli 2010 um 07:22 Uhr Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass bei der Frist zur Zahlung der Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats der Sonnabend nicht mitzählt (Urteil vom 13.07.2010, Az. VIII ZR 129/09). Viele Mietverträge enthalten - entsprechend der gesetzlichen Regelung - die Klausel, dass der monatliche Mietzins zum dritten Werktag eines jeden Monats beim Vermieter einzugehen hat. Bei verspäteten Zahlungen drohen Abmahnungen bzw. dann sogar die Kündigung des Mietvertrages. Entscheidend kann daher sein, ob der Samstag als Werktag i.S. dieser Vorschrift anzusehen ist. Dies hat der BGH jetzt verneint. Begründet wurde dies vor allem damit, dass der Samstag kein üblicher Bankgeschäftstag ist, so dass dieser Tag auch nicht mitzählen darf, wenn es um die Beurteilung der Pünktlichkeit der Zahlungen des Mieters geht. |
Aktuelle InformationenUnberechtigte Forderungen diverser InternetanbieterZahlreiche Webdienste schicken/schickten ahnungslosen Internetusern gegenwärtig und in der Vergangenheit Rechnungen bezüglich vermeintlich geleisteter Dienste (auf Grund vermeintlich abgeschlossener Verträge, die jeglicher Grundlage entbehren). Weiterlesen...Unterbliebene Zahlung der Prozesskosten eines früheren Räumungsstreits kein KündigungsgrundDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter einen Wohnraummietvertrag nicht deshalb kündigen kann, weil der Mieter die Prozesskosten eines früheren, auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozesses nicht begleicht (BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 267/09). Weiterlesen...Winterreifenpflicht verfassungswidrigDas OLG Oldenburg hat in einer aktuellen Entscheidung (2SsRs 220/09) die Winterreifenpflicht für Autofahrer, die letztes Jahr eingeführt wurde, für verfassungswidrig erklärt. Weiterlesen...Doppelte Mietzahlung des Sozialamts bei wichtigem GrundSozialhilfeempfänger können in Ausnahmefällen den Ersatz doppelter Mietaufwendungen verlangen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen gezwungen sind, aus ihrer bisherigen Wohnung auszuziehen und die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist deswegen nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden können. Weiterlesen...Vermieter bei "kalter Räumung" schadenersatzpflichtigNimmt der Vermieter nach einem gerichtlichen Räumungsverfahren die Wohnung des Mieters in Besitz, obwohl dies nicht durch eine gerichtliche Entscheidung gedeckt ist (sog. "kalte Räumung"), begeht er eine unerlaubte Selbsthilfe, selbst wenn er den tatsächlichen Aufenthaltsort des Mieters nicht kennt. Weiterlesen...Samstag zählt bei Fälligkeit der Mietzahlung nicht als WerktagDer Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass bei der Frist zur Zahlung der Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats der Sonnabend nicht mitzählt (Urteil vom 13.07.2010, Az. VIII ZR 129/09). Weiterlesen... |
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