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Rapper Bushido wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt!

Wegen Urheberrechtsverletzungen muss der deutsche Rapper Bushido Schadenersatz in noch unbekannter Höhe an eine französische Band und deren Plattenfirma zahlen.

Das Hamburger Landgericht sprach den 31-Jährigen am Dienstag schuldig, in insgesamt 16 Liedern Songfragmente der Gothic-Rocker "Dark Sanctuary" ohne entsprechende Erlaubnis verwendet und damit deren Rechte als Komponisten, Künstler und Inhaber der Verwertungsrechte verletzt zu haben. Die elf Alben, Singles und Sampler, auf denen die Songs veröffentlicht worden waren, dürfen laut Beschluss der Richter ab sofort nicht mehr verkauft werden.

Bushido muss Schadenersatz leisten

Bushido muss den Klägern 63.000 Euro sogenannte Billigkeitsentschädigung als Gegenleistung für ihre "immaterielle" Schäden zahlen. Zudem stellte das Gericht fest, dass er wegen der unerlaubten Verwendung auch "materiellen" Schadenersatz leisten muss, teilte die Gerichtspressestelle mit. In welcher Höhe steht noch nicht fest. Der Berliner Musiker muss laut Maßgabe der Richter zunächst Angaben über die Einnahmen aus dem Verkauf der Lieder mit den rechtswidrig übernommenen Tonfolgen machen, damit Schadenersatzansprüche ermittelt werden können.

Tonfolgen lediglich leicht verändert

Nach Angaben der Anwälte von "Dark Sanctuary" ging es in dem Zivilprozess um Bestandteile von Bushido-Songs auf zehn Alben, darunter acht Lieder von dessen im Jahr 2006 erschienener Erfolgsplatte "Von der Skyline zum Bordstein zurück". Dem Gericht zufolge bezieht sich der Schuldspruch am Ende auf 28 von den Klägern entwickelte Tonfolgen, die Bushido lediglich leicht veränderte und übernahm.

 

AFP, vom 23.03.2010

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