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DSL blockiert! Kunde klagt auf Entschädigung

Hemer. Keine Reaktion auf die Kündigung stattdessen Mahnungen, Inkassoandrohungen, dann schließlich die Blockade des DSL-Anschlusses: Peter Hoffmann ist sauer, mächtig sauer auf seinen DSL-Anbieter. Jetzt klagt er vor Gericht auf Nutzungsausfallentschädigung.

Wer die unterschiedlichsten DSL-Foren durchstöbert, der stellt schnell fest, dass der Hemeraner Peter Hoffmann mit seinem DSL-Frust kein Einzefall ist. Vor allem Vertragskündigungen scheinen häufig ignoriert und die Anschlüsse (Ports) blockiert zu werden.

Für den Hemeraner begann der Ärger vor gut einem Jahr mit der fristgerechten Kündigung seines DSL-Vertrages bei 1und1. Eigentlich hatte er nur auf bessere Konditionen umsteigen wollen, doch dafür sei zunächst die Kündigung erforderlich, riet ihm der Internetanbieter. Die Vertragsauflösung erfolgte wie gefordert Online und per Fax. Doch das Unternehmen ignorierte einfach die Kündigung, schickte stattdessen Mahnungen für die ausstehenden DSL-Gebühren und drohte mit einem Inkassobüro. Peter Hoffmann schaltete einen Anwalt an, dem es schließlich nach einigen Mühen gelang, die Kündigung durchzusetzen.

Statt einer Entschuldigung kam aber eine ganz andere Reaktion von 1und1: Der Port wurde nicht freigegeben. So war Familie Hoffmann plötzlich ohne DSL. Beruflich und privat für das Studium sind jedoch alle darauf angewiesen. Per Modem lassen sich aktuelle Datenmengen nicht mehr bewältigen. Alles Bitten und Flehen half nicht. Über zwei Monate lang blockierte 1und1 den Anschluss. So konnte kein anderer Anbieter DSL einrichten. Auch dies ist kein Einzelfall, wie viele Kunden in Foren berichten. „So ignorant darf keiner sein, da muss man sich gegen wehren”, sagt Peter Hoffmann.

Sein Anwalt Alexander Grüßenbeck verklagte den Internetanbieter auf Nutzungsausfallentschädigung: „Port-Blockaden sind fast alltäglich. Das Verfahren würde in seiner Bedeutung jeden Internetanbieter in Deutschland betreffen.” Den Fall verhandelt nun das Amtsgericht Montabaur am 15. Juni. Durch 1und1 hat das dortige Amtsgericht gut zu tun. Es wird vor allem zu klären haben, wie lebenswichtig ein DSL-Anschluss ist. „Es ist ein Wirtschaftsgut von allgemeiner, zentraler Bedeutung für die Lebenshaltung”, argumentiert Anwalt Grüßenbeck. Dementsprechend müsse auch für die verschuldete Nichtnutzbarkeit aufgekommen werden.

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